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Glasbruch

Wenn es um Existenz-Absicherung geht, steht eine Glasbruch-Absicherung oft nicht im Fokus der Gestaltung. Dennoch kann sie im Einzelfall sinnvoll sein.
Sowohl eine Geschäftsinhalts- wie die Gebäude-Absicherung bieten nur eingeschränkt Schutz, wenn es um Schäden an Mobiliar- und Gebäude-Verglasungen geht.

Die Wiederherstellung von Glasbruch-Schäden an aufwendig errichtet und gestalteten z.B. Gebäude-Glasfassaden, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Glasbausteinen und Profilgläsern, Wintergärten, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen, kann auch hier zu unerwünschten Kosten führen.
Dies gilt auch für Mobiliar-Verglasungen, wie z.B. Innentürverglasungen, teure Glasmöbel, Vitrinen oder künstlerisch gestaltete Verglasung, Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, aber auch von Aquarien und Terrarien, insbesondere dann, wenn diese fremdfinanziert wurden.
Darüber hinaus können zusätzliche Mehraufwendungen entstehen, wie z.B. Kosten für einen Kran, Gerüst, Notverglasung, Reparaturkosten oder Aufräum- und Entsorgungskosten.
Zur Findung der richtigen Versicherungssumme wird i.d.R. zwischen pauschaler und Einzel-Absicherung (z.B. große Einzelscheiben, Spezialscheiben) unterschieden.

Sprechen Sie uns gern an, um Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln, Fragen zu klären und Ihnen eine Produktempfehlung zu geben. Anschließend können Sie in Ruhe abwägen und entscheiden, ob und welche Variante am ehesten zur Existenzsicherung beitragen kann.