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Haftpflicht Agrar + Forst

Wer anderen Schaden zufügt, ist auf gesetzlicher Grundlage zum vollen Schadenersatz verpflichtet und haftet mit dem gesamten Privat- bzw. Betriebsvermögen. Neben dem Ausgleich berechtigter Schadensersatzansprüche, schützt die Haftplicht auch vor ungerechtfertigten Ansprüchen und wehrt diese ab. In einigen Haftungsbereichen kommt es jedoch auf Ihr Verschulden nicht an.
Als wichtigster „Schutzschirm“ gehört deshalb zeitgemäßer Haftpflichtschutz in jedes landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig der Betriebsform und Betriebsgröße.

Der betriebliche Alltag wird durch vielfältige Haupt- und Nebentätigkeiten bestimmt, die insbesondere im Umgang mit Menschen, Maschinen, Tieren, Produkten, Eigentum Dritter und unserer Umwelt geprägt sind, was gleichzeitig unkalkulierbares Haftungspotential im Schadensfalle bietet.
Gerade bei Personen-, Umwelt- und Produktschäden können Schadenersatzansprüche sehr hohe Entschädigungssummen erreichen, bei denen sich für Inhaber bzw. Entscheidungsträger dann rasch die Existenzfrage stellt. Die zunehmende Verschärfung des Haftpflicht- und Umweltrechtes, sowie die mediale und öffentliche Auseinandersetzung machen es darüber hinaus nicht einfacher.
Jede Betriebshaftpflicht ist deshalb über den Basisschutz hinaus individuell durch weitere Haftungsbausteine zu ergänzen. Im Ergebnis gestalten und bieten wir Ihnen so eine an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasste betriebliche Existenzabsicherung, die unsere langjährige Spezialisierung berücksichtigt.

Ist der Haftpflichtschutz auch als Einzelbaustein vereinbar, bieten und empfehlen wir ein ganzheitliches AgrarKonzept, in welchem die weiteren betrieblichen und ggf. auch privaten Risiken gebündelt werden können.
Gern erläutern wir Ihnen auch vor Ort, welche Vorteile dies bringt und welche Nachteile Sie damit vermeiden.

Seien Sie vor dem Schaden klug. Vergleichen und handeln Sie rechtzeitig.

Sprechen Sie uns gern für Ihre individuelle Bedarfsermittlung an, um dabei Fragen zu klären und Ihnen im Ergebnis eine Produktempfehlung erarbeiten und geben zu können. Nachfolgend haben wir einige ausgewählte Informationen bereitgestellt.

Bitte beachten Sie ergänzend unsere Nutzungshinweise.

Ihr ANTARIS-Team freut sich auf Ihre Anfrage.

Betriebs-Haftpflicht (BHV-Basisschutz)

Eine gute Betriebs-Haftpflicht sollte bereits ein umfangreiches Leistungsspektrum betrieblicher Haupt- und Nebentätigkeiten absichern. Die Ausgestaltung der Anbieter und deren einzelner Haftpflicht-Leistungs-Bausteine fallen oft sehr unterschiedlich aus! Neben dem Preisvergleich sollte deshalb ein Leistungsvergleich immer zwingend erfolgen.

Im Basisschutz mitversichert sein sollte (Auszug):

  • Arbeits- und Zuchtpferde, Bauherrenhaftpflicht, Bearbeitungsschäden, Betreiberhaftpflicht (z.B. Photovoltaik- und Windkraftanlagen), Betriebsveranstaltungen, einfache und erweiterte Produkthaftpflicht, Ferien auf dem Bauernhof, Gewahrsamschäden (Beschädigung von geliehenen Sachen), Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Hofläden und Marktstände, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Hundehaltung, Kleinkläranlagen, Öffentlich-rechtliche Ansprüche (z.B. Feuerlöschkosten, Kosten einer Ölbeseitigung), Privathaftpflicht, Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (auch bei ausländischen Erntehelfern), selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig, einschließlich Nachbarschaftshilfe), Tanksäulen für eigene Zwecke, Tierhaltung inkl. Flurschäden (Weideausbruch), etc.
  • Umwelthaftpflichtbasis- und Umweltschadenbasis-Versicherung (im Rahmen bestimmter Mengenwerte z.B. für Mineralöle, Diesel, Benzin, Heizöl, Gastanks, Gülle, Jauche, Sickersäfte, Kleingebinde, Stalldung, feste und flüssige Düngemittel, etc.)

Sinnvoller und nach Bedarf empfohlener Ergänzungsschutz (Auszug):

  • Biogasanlagen, ggf. mit Fremdversorgung (z.B. Energie und Wärme)
  • Erweiterung der Gewahrsamschäden um Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
  • unternehmerischer Drohneneinsatz
  • Umwelthaftpflichtbasis- und Umweltschadenbasis-Versicherung bei Überschreitung der im Basisschutz vereinbarten Mengenwerte
  • Umweltschadenversicherung Zusatzbausteine I und II
  • Versicherung exotischer (Haus)Tierhaltung (z.B. Reptilien, Amphibien, Insekten, geschützte Tierarten)

Eine vollständige Risikobetrachtung Ihres Unternehmens schützt im Schadensfall vor Enttäuschung Ihrer Erwartungen an eine erhoffte Schadensregulierung. Nachfolgend haben wir Ihnen weitere Informationen bereitgestellt.

Sprechen Sie uns bei Fragen gern an.

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Umwelt-Haftpflicht (UHV)

Als Ergänzung zum Haftpflicht-Basisschutz bietet die Umwelt-Haftpflicht für umweltrelevante Anlagen (i.d.R. genehmigungsbedürftig) Schutz für Schäden durch Umwelteinwirkung (Anlagenrisiko, Regressrisiko - Einwirkung auf Wasser, Boden, Luft).

In der Praxis ergibt sich das Risiko z.B. beim Vorhandensein größerer Stallanlagen, Tankanlagen oder Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien.
Täglicher Umgang mit Betriebsmitteln in Arbeitsmaschinen oder geschlossenen Systemen ist genauso selbstverständlich, wie z.B. auch der Umgang und die Lagerung von Mineral- und Altölen, Düngemitteln, Gülle, Stalldung, Futter- und Pflanzenschutzmitteln, Kleingebinden und Gastanks. Die Möglichkeit sich daraus ergebender Umweltrisiken nehmen wir oft nicht wahr. Je nach Anlagenart gibt es auch hier verschiedene Haftungsbausteine zur Ausgestaltung des Umwelt-Haftpflichtschutzes.

Aufgrund der Sensibilität des Themas und möglicher Auswirkungen im Falle von Umweltschäden auf Mensch und Natur, ist eine individuelle Risiko- und Bedarfsanalyse hier immer ein „MUSS“. Risikoveränderungen sollten unverzüglich (möglichst mit Planung) angezeigt werden, um entsprechenden Schutz rechtzeitig anpassen zu können und Nachteile im Schadensfall für alle Beteiligten zu vermeiden.

Sinnvoller und nach Bedarf empfohlener Ergänzungsschutz (Auszug):

  • Umweltschadenversicherung Zusatzbausteine I und II

Eine vollständige Risikobetrachtung Ihres Unternehmens schützt im Schadensfall vor Enttäuschung Ihrer Erwartungen an eine erhoffte Schadensregulierung. Nachfolgend haben wir Ihnen weitere Informationen bereitgestellt.

Sprechen Sie uns bei Fragen gern an.

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Umweltschaden-Haftpflicht (USV)

Als unverzichtbare Ergänzung zur Betriebs- und Umwelt-Haftpflicht rundet die USV den Haftpflichtschutz ab. Nach Umweltschadengesetz haftet der Verursacher für Umweltschäden aus betrieblicher oder beruflicher Tätigkeit. Dieses in 2007 eingeführte Gesetz erweitert die bestehende Umwelthaftung erheblich um die Haftung für Schäden an geschützten Tierarten und schützenswerten, natürlichen Lebensräumen (Biodiversität).

Die Umweltschadensversicherung (USV) wird, je nach Anbieter, in einem oder bis zu drei modularen Ergänzungs-Bausteinen angeboten. Da die Inhalte hier verkürzt wiedergegeben werden und die Anbieter die einzelnen Bausteine oft sehr unterschiedlich ausgestalten, empfehlen wir dringend sich umfassend und tiefgründig mit der Komplexität auch diesen Haftungsbausteines und zugehöriger gesetzlicher Grundlagen auseinanderzusetzen, wobei wir gern behilflich sind.

Die USV-Basisdeckung bietet i.d.R. Schutz bei Schäden der Biodiversität auf fremden Böden, fremden Gewässern (ohne Grundwasser), geschützten Tier- und Pflanzenarten, sowie natürlichen Lebensräumen auf fremden Grundstücken.
Vorsicht: Nicht jeder Betriebs-Haftpflichtschutz enthält bereits den USV-Basisschutz, der dann als zusätzlicher Baustein zu vereinbaren ist!

Der oft als USV-Zusatzbaustein I bezeichnete Schutz bietet als Erweiterung i.d.R. Schutz bei Schäden der Biodiversität an eigenen, gemieteten/gepachteten Böden (Teilsanierung), eigenen Gewässern, geschützten Tier- und Pflanzenarten, sowie natürlichen Lebensräumen auf eigenen Grundstücken und Grundwasser.

Der Zusatzbaustein II, auch als Boden- oder Umweltkasko bezeichnet, bietet Schutz auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Haftung für Schäden der Biodiversität an eigenen, gemieteten, gepachteten und geliehenen Böden und Gewässern, Grundwasser, geschützten Tier und Pflanzenarten, sowie natürlichen Lebensräumen.
Zusätzlich werden Sanierungsaufwendungen von kontaminierten Gebäude- und Bauwerksteilen, einschließlich fest installierter Einrichtungen, Produktionsanlagen, sonstiger Anlagen und Bodenbefestigungen übernommen.

Fazit! Ein unverzichtbarer Haftpflichtbaustein, der nur komplett vereinbart einen wichtigen Beitrag zur privaten und betrieblichen Existenzsicherheit bietet, da Umweltschäden nicht vorauskalkulierbar sind.

Eine vollständige Risikobetrachtung Ihres Unternehmens schützt im Schadensfall vor Enttäuschung Ihrer Erwartungen an eine erhoffte Schadensregulierung. Nachfolgend haben wir Ihnen weitere Informationen bereitgestellt.

Sprechen Sie uns bei Fragen gern an.

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